Technische Regulierung | Sicherheitskonzepte nach § 109 TKG bzw. § 166 TKG (neu 2021) Was ist technische Regulierung und was haben z.B. Kabelnetzbetreiber damit zu tun? Bei der technischen Regulierung handelt es sich im Wesentlichen um die Vorschriften aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Das sind die „Spielregeln“, die von gewerblichen Betreibern von Telekommunikationsanlagen und Erbringern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste einzuhalten sind. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den gesetzlichen Auftrag, die Einhaltung dieser „Spielregeln“ zu überwachen und entsprechend durchzusetzen. Hierzu folgender Auszug aus § 109 Abs. 4 TKG: „Wer ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreibt oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen und ein Sicherheitskonzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, welches öffentliche Telekommunikationsnetz betrieben und welche öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste erbracht werden, von welchen Gefährdungen auszugehen ist und welche technischen Vorkehrungen oder sonstigen Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2 getroffen oder geplant sind. Wer ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreibt, hat der Bundesnetzagentur das Sicherheitskonzept unverzüglich nach der Aufnahme des Netzbetriebs vorzulegen.“ Die Vorschriften gelten für alle meldepflichtigen Diensteangebote und TK-Netze jeder Art und Größe, grundsätzlich auch bei ausschließlicher Verteilung von Rundfunksignalen, wie z.B. bei Kabel TV, Breitbandverteilanlagen und SAT-ZF-Verteilanlagen. Die Erstellung des Sicherheitskonzepts umfasst u.a. folgende wesentliche Aspekte, die im Einzelnen zu dokumentieren sind: - Schutz des Fernmeldegeheimnisses - Schutz der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten - Schutz gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigen von TK-Netzen und Diensten führen - Benennung möglicher Risiken - Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen für eine Anzahl bestimmter Schutzziele - Angemessenheit der Schutzmaßnahmen Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts wird von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft. Ich verfasse Ihr Sicherheitskonzept. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Zurück zur Hauptseite | Impressum | Datenschutz
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