Technische Regulierung | Sicherheitskonzepte nach § 109 TKG
Was ist technische Regulierung und was haben z.B. Kabelnetzbetreiber damit zu tun?
Bei
der
technischen
Regulierung
handelt
es
sich
im
Wesentlichen
um
die
Vorschriften
aus
dem
Telekommunikationsgesetz
(TKG)
und
weiterer
gesetzlicher
Bestimmungen.
Das
sind
die
„Spielregeln“,
die
von
gewerblichen
Betreibern
von
Telekommunikationsanlagen
und
Erbringern
öffentlich
zugänglicher
Telekommunikationsdienste
einzuhalten
sind.
Die
Bundesnetzagentur
(BNetzA)
hat
den
gesetzlichen
Auftrag,
die
Einhaltung
dieser
„Spielregeln“
zu
überwachen
und
entsprechend
durchzusetzen.
Hierzu folgender Auszug aus § 109 Abs. 4 TKG:
„Wer
ein
öffentliches
Telekommunikationsnetz
betreibt
oder
öffentlich
zugängliche
Telekommunikationsdienste
erbringt,
hat
einen
Sicherheitsbeauftragten
zu
benennen
und
ein
Sicherheitskonzept
zu
erstellen,
aus
dem
hervorgeht,
welches
öffentliche
Telekommunikationsnetz
betrieben
und
welche
öffentlich
zugänglichen
Telekommunikationsdienste
erbracht
werden,
von
welchen
Gefährdungen
auszugehen
ist
und
welche
technischen
Vorkehrungen
oder
sonstigen
Schutzmaßnahmen
zur
Erfüllung
der
Verpflichtungen
aus
den
Absätzen
1
und
2
getroffen
oder
geplant
sind.
Wer
ein
öffentliches
Telekommunikationsnetz
betreibt,
hat
der
Bundesnetzagentur
das
Sicherheitskonzept unverzüglich nach der Aufnahme des Netzbetriebs vorzulegen.“
Die
Vorschriften
gelten
für
alle
meldepflichtigen
Diensteangebote
und
TK-Netze
jeder
Art
und
Größe,
auch
bei
ausschließlicher
Verteilung
von
Rundfunksignalen,
wie
z.B.
bei
Kabel
TV,
Breitbandverteilanlagen und SAT-ZF-Verteilanlagen.
Die
Erstellung
des
Sicherheitskonzepts
umfasst
u.a.
folgende
wesentliche
Aspekte,
die
im
Einzelnen
zu
dokumentieren sind:
•
Schutz des Fernmeldegeheimnisses
•
Schutz der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
•
Schutz gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigen von TK-Netzen
und Diensten führen
•
Benennung möglicher Risiken
•
Beschreibung
der
technischen
und
organisatorischen
Maßnahmen
für
eine
Anzahl
bestimmter
Schutzziele
•
Angemessenheit der Schutzmaßnahmen
Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts wird von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft.
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Sicherheitskonzept.
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