Technische Regulierung | Sicherheitskonzepte nach § 109 TKG Was ist technische Regulierung und was haben z.B. Kabelnetzbetreiber damit zu tun? Bei    der    technischen    Regulierung    handelt    es    sich    im    Wesentlichen    um    die    Vorschriften    aus    dem Telekommunikationsgesetz   (TKG)   und   weiterer   gesetzlicher   Bestimmungen.   Das   sind   die   „Spielregeln“, die     von     gewerblichen     Betreibern     von     Telekommunikationsanlagen     und     Erbringern     öffentlich zugänglicher   Telekommunikationsdienste   einzuhalten   sind.   Die   Bundesnetzagentur   (BNetzA)   hat   den gesetzlichen     Auftrag,     die     Einhaltung     dieser     „Spielregeln“     zu     überwachen     und     entsprechend durchzusetzen. Hierzu folgender Auszug aus § 109 Abs. 4 TKG: „Wer        ein        öffentliches       Telekommunikationsnetz        betreibt        oder        öffentlich        zugängliche Telekommunikationsdienste     erbringt,     hat     einen     Sicherheitsbeauftragten     zu     benennen     und     ein Sicherheitskonzept    zu    erstellen,    aus    dem    hervorgeht,    welches    öffentliche   Telekommunikationsnetz betrieben    und    welche    öffentlich    zugänglichen    Telekommunikationsdienste    erbracht    werden,    von welchen    Gefährdungen    auszugehen    ist    und    welche    technischen    Vorkehrungen    oder    sonstigen Schutzmaßnahmen   zur   Erfüllung   der   Verpflichtungen   aus   den Absätzen   1   und   2   getroffen   oder   geplant sind.     Wer     ein     öffentliches     Telekommunikationsnetz     betreibt,     hat     der     Bundesnetzagentur     das Sicherheitskonzept unverzüglich nach der Aufnahme des Netzbetriebs vorzulegen.“ Die   Vorschriften   gelten   für   alle   meldepflichtigen   Diensteangebote   und   TK-Netze   jeder   Art   und   Größe, auch      bei      ausschließlicher      Verteilung      von      Rundfunksignalen,      wie      z.B.      bei      Kabel      TV, Breitbandverteilanlagen und SAT-ZF-Verteilanlagen. Die   Erstellung   des   Sicherheitskonzepts   umfasst   u.a.   folgende   wesentliche Aspekte,   die   im   Einzelnen   zu dokumentieren sind: Schutz des Fernmeldegeheimnisses Schutz der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Schutz gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigen von TK-Netzen           und Diensten führen Benennung möglicher Risiken Beschreibung   der   technischen   und   organisatorischen   Maßnahmen   für   eine   Anzahl   bestimmter Schutzziele Angemessenheit der Schutzmaßnahmen Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts wird von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft. Ich   verfasse   gerne   Ihr   Sicherheitskonzept.   Geben   sie   mir   einige   Rahmeninformationen   und   Sie   erhalten von mir ein faires Angebot. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Zurück zur Portalseite
Impressum / Kontakt --- Tel.: 05325/54771 --- Fax: 05325/74772 --- E-Mail: michael@schweyda.com Anschrift --- Michael Schweyda --- Am Schulberg 5 --- 38685 Langelsheim USt-IdNr: DE180889411
Ihr Berater für Datenschutz & Telekommunikation mit langjähriger Praxiserfahrung